Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Steffi Rose - Fotografie
Stand 28.11.2008
- Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) gelten für alle von der Fotodesignerin Steffi Rose (folgend Autragsnehmer genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden (folgend Auftraggeber genannt).
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird
hiermit widersprochen; sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Auftragsnehmer diese schriftlich anerkennt.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne
ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen des Auftragsnehmer.
Unter „Ursprungsbilddaten“ im Sinne dieser AGB sind sowohl Negative, Bilddateien als auch Videoaufnahmen zu verstehen.
- Gegenstand
Gegenstand von Verträge sind Fotografien.
Fotografien im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, digitale Fotografien auf CD oder DVD, Videos usw.)
- Urheberrecht
Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die vom Auftragnehmer hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Überträgt der Auftragnehmer Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen. Erweiterte Nutzungsrecht bedürfen der
besonderen Vereinbarung und Berechnung. Andere Vereinbarungen wie Verzicht der Urheberrechte sind ausgeschlossen.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Aufragnehmer über.
Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie zu
vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Bei der Verwertung der Fotografien kann der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber der Fotografien genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
Die Ursprungsbilddaten verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe der
Ursprungsbilddaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und gegen entsprechendes Honorar.
- Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Die Berechnung der Tätigkeitsvergütung erfolgt auf der Grundlage der jeweils
aktuellen Stunden- und Tagessätze bzw. Preisliste, Angebote oder nach Aufwand. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der
Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bei Zahlungsverzug ist er berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Zentralbank zu verlangen. Bei Nachweis höheren Verzugsschadens ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum des Auftragnehmers.
Hat der Auftraggeber dem Auftragsnehmer keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Besteller, die im fremden Auftrag handeln, bleiben dem Auftragnehmer gegenüber in Zahlungshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers beim Auftragnehmer eingeht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen bzw. die auf Namen und eigene Rechnung bestellte Fremdleistung dem Auftraggeber weiter zu berechnen.
- Haftung, Leistungen und Gewährleistungen
Alle Aufträge werden vom Auftragnehmer mit den, nach seinem Dafürhalten, jeweils besten Materialien, nach dem neusten Stand der Technik hergestellt.
Unvermeidbare Farb- und Tonwertabweichungen berechtigen nicht zur Reklamation. Die in fotografischen Materialien verwendeten Farbstoffe verändern sich im Laufe der Zeit. Derartige Farbveränderungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Der Auftragnehmer haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Etwaige Mängel sind dem Fotografen unverzüglich – bei Auslieferung der Arbeiten – spätestens jedoch binnen 10 Werktagen anzuzeigen; Andernfalls sind etwaige Gewährleistungsrechte wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
Es kann in keinem Fall unentgeltlich gearbeitet werden.
Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und Gestaltung des Auftragnehmers ausdrücklich an.
Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Der Auftragnehmer kann den Auftrag auch - ganz oder zum Teil - durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggebers keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Auftragnehmer hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.
Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Auftragnehmer zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Auftragnehmer abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit, soweit nicht ausdrückliche Vorgaben erfolgen. Liegt dem Fotografen kein Layout oder Briefing in schriftlicher Form vor, ist der Kunde oder seine Werbeagentur nicht bei den Aufnahmen anwesend, so gilt seine Gestaltung grundsätzlich als akzeptiert.
- Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Auftragnehmer übergebenen
Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Fotograf hat grundsätzlich ein Anrecht auf eine angemessene Anzahl von
Belegmustern. Diese sind ihm unentgeltlich zu überlassen. Der Fotograf ist
berechtigt, diese Muster zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden.
- Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mehrere Fotografien zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Fotografien innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Fotografien kann der Auftragnahmer, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der auftragnehmer Schadenersatz verlangen.
Eine Stornierung oder Verschiebung bereits gebuchter und vereinbarter
Produktionstermine muss rechtzeitig mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Entstehen dem auftragnehmer durch die Stornierung oder Verschiebung des bereits vereinbarten Produktionstermins Kosten
(z.B. Stornogebühren durch Modelagenturen oder Locationmieten), so sind diese zu ersetzen.
Bei Stornierung oder Verschiebung bereits gebuchter und vereinbarter
Produktionstermine binnen vier Wochen vor Produktionsbeginn sind 50% der
vereinbarten Honorare zu zahlen.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, unverschuldetes Unvermögen, Strom- oder Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
Bei termingebundenen, wetterabhängigen Buchungen trägt der Kunde das Risiko
des Terminverzuges. Anfallende Kosten, wie z.B. Ausfallhonorare von
Fotomodellen, zusätzliche Spesen etc. sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.
Bei wetterbedingtem Ausfall so genannter Wetterbuchungen sind vom Auftraggeber 50% der vereinbarten Honorare zu zahlen.
- Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
- Digitalisierung
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Fotografien des Auftragnehmers auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
- Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Fotografien des Auftragnehmers und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fotografien des Auftragnehmers digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Auftragnehmers mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Auftragnehmer als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
- Nutzung und Verbreitung
Die Verbreitung von Fotografien des Auftragnehmers im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gestattet.
Die Weitergabe digitalisierter Fotografien im Internet und in Intranets und auf
Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopys geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Auftragnehmer auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Autragnehmer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Auftragnehmers verändert werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
- Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist, soweit dieser zulässigerweise vereinbart werden kann, der
Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dies gilt auch für ein gerichtliches Mahnverfahren.
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart. Für Rechtsbeziehungen mit seinen Vertragspartnern gilt deutsches Recht.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hier von die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.